Einige Ratschläge um die richtige Wohnung zu finden

Endlich habe ich meine Wohnung gefunden, und bei der Suche habe ich sehr viel gelernt. Vielleicht wird es euch nützlich sein!
Als Erstes rate ich davon ab, einen Suchservice einzuschalten, bei dem man vorher bezahlen muss, ohne zu wissen ob man ein brauchbares Angebot erhalten wird. Nicht viel billiger ist es, einen Makler mit der Vermittlung oder dem Nachweis einer Wohnung zu beauftragen. In diesem Fall bezahlt man aber nur bei Erfolg.

Auftragsarten

Im Maklerrecht unterscheidet man folgende Auftragsarten:

  • Qualifizierter Alleinauftrag
  • Alleinauftrag
  • Allgemeiner Auftrag


wohnung

Quelle: aktivimmobilien.net

Vermitteln Makler eine Wohnung, erhalten sie dafür eine Gebühr. Diese Provision oder Courtage darf laut Gesetzgeber zwei Netto-Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer nicht überschreiten. Zusätzliche Kosten wie Schreibgebühren oder andere Auslagen dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.


Natürlich kann man auch versuchen, die Wohnung selbst zu finden. Internet ist heutzutage einer der besten Mittel. Internet ist voll von Seiten mit Mietangeboten. Es reicht, eine Suchmaske einzufüllen und man bekommt im Handumdrehen passende Angebote.

Bei der Suche, könnte diese Liste der gängigsten Abkürzungen bei Wohnungsanzeigen sehr nützlich sein.

Gängigsten Abkürzungen bei Wohnungsanzeigen

Abkürzung

Bedeutung

Abkürzung

Bedeutung

Abst.

Abstand

kft.

komfortabel

Apartm.

Apartment

KM

Kaltmiete

Ausst.

Ausstattung

KP

Kaufpreis

Bj.

Baujahr

KT

Kaution

BK

Betriebskosten

lg.

Lage

Blk.

Balkon

MM

Monatsmiete

Bung.

Bungalow

MS

Mietsicherheit

bzb.

beziehbar

mtl.

monatlich

DG

Dachgeschoß

NB

Neubau

DH

Doppelhaus

Nutzfl.

Nutzfläche

DHH

Doppelhaushälfte

NK

Nebenkosten

Do.-Grg.

Doppelgarage

NME

Nettomieteinnahme

DT

Dachterasse

OG

Obergeschoß

EG

Erdgeschoß

ÖLZH

Ölzentralheizung

1-Fam.-Hs.

Einfamilienhaus

OT

Ortsteil

Einl.-Whg.

Einliegerwohnung

Ptr.

Parterre

erschl.

erschlossen

prov.-fr.

provisionsfrei

Etg.

Etage

R.-Hs.

Reihenhaus

Etw.

Eigentumswohnung

Terr.

Terrasse

Grg.

Garage

VB

Verhandlungsbasis

Grdst.

Grundstück

WE

Wohneinheit

Gart.

Garten

Wohnfl.

Wohnfläche

HK

Heizkosten

Whg.

Wohnung

DT

Dachterasse

ZH

Zentralheizung


Viele freie Wohnungen werden über Freundes- und Bekanntenkreis vermittelt. Am besten sollte man:

  • Wohnungsunternehmen,
  • Wohnungsverwaltungen und
  • Wohnungsgenossenschaften

anrufen, sich vormerken lassen und ständig nachfragen. Telefonnummern und Adressen solcher Unternehmen stehen in den Gelben Seiten.


Natürlich ist die Wohnungssuche nicht für alle gleich. Wenn man eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreitet, bekommt man beim Wohnungsamt einen Wohnberechtigungsschein. Mit Einwilligung der Eltern kann man schon mit 16 Jahren einen Antrag stellen. Einen “Partnerschein” für nicht Verheiratete gibt es nur bei schon länger bestehenden Beziehungen. Ob eine Ausnahme möglich ist, sagt Ihnen das Wohnungsamt.

Wohngemeinschaft

Es könnte auch passieren, dass man die Wohnung nicht allein bewohnen will; in diesem Fall empfiehlt es sich, das Einverständnis des Vermieters vor Abschluss des Mietvertrags schriftlich einzuholen. Wenn man als Untermieter oder als Mitglied einer Wohngemeinschaft einzieht, dann sollte man sich auch vergewissern, dass hierfür das Einverständnis des Vermieters vorliegt.

Wenn man im Rahmen eines Mieterwechsels in eine bestehende Wohngemeinschaft einzieht und dem Mietvertrag als Mitmieter beitritt, muss man daran denken, dass man dann möglicherweise für schon bestehende Verbindlichkeiten der WG haftet, insbesondere für Nebenkosten-Nachforderungen, welche die Zeiten vor dem Einzug betreffen, oder für überfällige Renovierungsarbeiten.
Wenn man sich entscheidet, zu zweit zu wohnen, ist es wichtig, vorher zu entscheiden, wer den Mietvertrag abschließt. Es gibt hier zwei Möglichkeiten: entweder sind beide oder nur einer gleichberechtigte Mieter. Beides hat Vor- und Nachteile, über die man sich beim Mieterverein beraten lassen sollte.

Es könnte auch sein, dass man das eigene Appartement gegen eine größere Wohnung tauschen möchte.
Wohnungsgesellschaften und Ämter vieler Städte fördern den Wohnungstausch. In größeren Städten gibt es sogenannte Wohnungstauschzentralen: Hier ist allerdings häufig eine geringe Gebühr fällig, bevor einem geholfen wird.

Wohnbesichtigung

Ein wichtiges Moment bei der Wohnungssuche ist di Wohnbesichtigung. Es ist sehr wichtig einen guten Eindruck von sich zu geben, deshalb empfiehlt es sich Bewerbungsunterlagen ähnlich der Bewerbungsmappe für einen neuen Arbeitsplatz, vorzulegen. Ein kurzes persönliches Anschreiben, ein Lebenslauf, vielleicht sogar ein, zwei Zeugnisse sind in jedem Fall aussagekräftiger als die obligate Selbstauskunft.

Außerdem signalisiert es dem Vermieter, dass man ein starkes Interesse am angebotenen Objekt hat.
Es gibt einige Fragen des Vermieters, die man ehrlich beantworten sollte und andere, bei welchen man es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen sollte. Die Angaben, zum Beispiel, wer und wie viele Personen in die Wohnung einziehen, müssen stimmen. Private oder intime Fragen, die nichts mit dem Mietvertrag zu tun haben, müssen nicht beantwortet werden.

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